I. Dem Antrag müssen je nach der Partnerspezifik folgende Unterlagen in elektronischer Form beigefügt werden:
1. Erklärungen aller Projektpartner zum Antrag: Das bereitgestellte Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular
2. Vollmachten für Projektpartner, für die deren Bevollmächtigte die Erklärungen unterschreiben (subventionserhebliche Erklärung im Sinne des § 264 des deutschen Strafgesetzbuchs, Erklärung zum Datenschutz). Das bereitgestellte Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular
3. Handels- oder Vereinsregisterauszug bzw. gleichwertige Bescheinigung für alle Projektpartner außer Gebietskörperschaften: Begünstigte, die keinen Handels- bzw. Vereinsregisterauszug vorweisen können, legen die aktuelle Satzung oder Gründungsurkunde oder eine andere Bescheinigung vor, die Informationen über das Ziel, Tätigkeitsfeld und Vertretungsberechtigung der Einrichtung enthält. Das Dokument muss nur in der Sprache des Partners vorliegen. Es soll in Jems hochgeladen werden.
4. Eigentumsnachweise für Projektpartner mit Infrastrukturkosten: Nachweis über das Verfügungsrecht über die Immobilie bzw. Grundstück zum Zwecke der Projektumsetzung, also Kopie des Kaufvertrags (für die polnischen Projektpartner in Form notarieller Urkunde) sowie aktueller Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Unterschrift des Projektantrags durch den Leadpartner) oder Kopie des Pachtvertrags oder Grundstücksüberlassungsvertrags (für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Datum des Projektendes), eventuell andere Unterlagen, die das Verfügungsrecht nachweisen.Die Unterlagen müssen nur in der Sprache des Partners vorliegen. Sie sollen in Jems hochgeladen werden.
5. Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen für Projektpartner die die Förderung als solche Beihilfe beantragen: Das Formular wird auf Nachfrage vom Gemeinsamen Sekretariat übermittelt. Es soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden.
6. Erklärung zur Sicherstellung des Eigenanteils für alle Projektpartner mit Budget: Bei nicht monetärem Eigenanteil (Sachleistungen in Form nichtbezahlter freiwilliger Arbeit): Beschreibung der Art der unbezahlten freiwilligen Arbeit und deren Umfang (für die Leistungserbringung erforderliche Arbeitszeit) sowie eine Begründung für den Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitskräften; Erläuterung, inwiefern unbezahlte freiwillige Arbeit grundsätzlich in der Struktur des jeweiligen Projektträgers angelegt ist und plausibel zu den Projektaktivitäten passt. Das bereitgestellte Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular
7. Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten des Antragstellers für Projektpartner, die juristische Personen des privaten Rechts sind: Das Formular hierzu wird nachgereicht.
8. Erklärung zur Einhaltung des Grundsatzes der Antidiskriminierung für polnische Projektpartner: Das Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular
9. Bedarfsanalyse für Projektpartner mit investiven Maßnahmen im spezifischen Ziel 2.4: Ohne Formvorgaben. Das Dokument soll in Jems hochgeladen werden.
10. Markterkundungen auf Nachforderung des Gemeinsamen Sekretariats: Begründung der Kosten für Anschaffungen oder externe Dienstleistungen, die auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben abgerechnet werden sollen: Unterlagen bzw. Belege, die aufzeigen, dass die Kosten im Einklang mit dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und nach marktüblichen Preisen veranschlagt wurden (z.B. dokumentierte Preisvergleiche, Angebote, Nachweise der Marktrecherche etc.). Ein entsprechender Nachweis ist insbesondere bei Anwendung der Draft-Budget-Methode zu führen, die bei Projekten mit begrenztem Finanzvolumen angewandt wird. Die Unterlagen sind in der Sprache des Projektpartners vorzulegen.
11. Informationen über den Stand des Genehmigungsverfahrens bei Bauvorhaben für Projektpartnermit Bau- und Infrastrukturkosten, die keine gültigen, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilten Baugenehmigungen vorlegen können: Die im Besitz des Antragstellers befindlichen, bereits vorhandenen Genehmigungen und Bescheide sowie die eingereichten Anträge sind dem Gemeinsamen Sekretariat / der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Die Unterlagen müssen nur in der Sprache des jeweiligen Projektpartners vorliegen.
12. Nachweis Klimaresilienz für Projektpartner mit Investitionen in Infrastruktur, deren erwartete Lebensdauer fünf Jahre überschreitet: Laut Artikel 22 Absatz 4j der Verordnung (EU) 1059/2021 müssen Vorhaben mit Investitionen in Infrastruktur mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens fünf Jahren hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels geprüft werden. Der Nachweis einer Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Infrastruktur (in Einklang mit Art. 22 Abs. 4 j) ist auf dem vorgesehenen Muster zu erbringen. Diese Erklärung, ist von einer Fachbehörde (z.B. Bauamt) oder einem Fachplaner (z.B. Architekt) zu unterzeichnen. Damit wird Bestätigung, dass bei der entsprechenden Infrastrukturmaßnahme eine Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels (d.h. v.a. Prüfung der Resilienz der Maßnahme gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels) durchgeführt wurde. Es soll als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular
13. Eigenerklärung DNSH (Do-No-Significant-Harm) für Projektpartner mit Bau- und Infrastrukturkosten, deren Vorhaben nicht unter eine der bereits im Rahmen der Prüfung des Kooperationsprogramms geprüften Maßnahmenarten fallen: Eine Eigenerklärung zur durchgeführten DNSH-Prüfung (DNSH-Kompatibilität) ist in der Sprache des Partners nach dem bereitgestellten Muster zu erbringen. Es soll als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular und zum Merkblatt
II. DEUTSCHE Projektpartner mit Bau- und Infrastrukturkosten müssen zusätzlich folgende Planungen, Exposés und Genehmigungen einreichen:
1. Notwendige Bauplanungsunterlagen für Tief- und Ingenieurbaumaßnahmen:
- Bedarfsfeststellung des Zuwendungsgebenden (Funktionsprogramm, Bauprogramm)
- Übersichtsplan M 1:5000
- Lageplan mit farbiger Kennzeichnung der Planungsgrenzen des Bauvorhabens und ggf. der Bauabschnitte, M 1:1000
- Bestandsplan
- Entwurfspläne, Ansichten, Schnitte, Detailpläne
- Höhenplan
- Bearbeitungsstand zum Planungs- und Bauordnungsrecht
- Genehmigungen, Bescheide, Zustimmungen, Protokolle
- Erläuterungsbericht über
- Veranlassung und Zweck der geplanten Baumaßnahme
- Lage, Baugelände, Baugrund
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Bau- und Ausführungsart mit Erläuterungen der baulichen, technischen und anderen Anlagen, Einrichtungen in den Außenanlagen, mit Angaben zur Nachhaltigkeit der Planung und unter anderem mit Begründung der Wirtschaftlichkeit bei mehreren Lösungsmöglichkeiten, Gliederung gemäß DIN 276 in der eingeführten Fassung bzw. gemäß Hauptgruppenkostenaufstellung in Anlehnung an die AKVS (Anweisung Kostenermittlung und Veranschlagung Straßenbau)
- Termin- und Bauzeitenplan
- Kostenberechnung nach DIN 276 „Kosten im Hochbau/Bauwesen“ in der eingeführten Fassung bzw. für Straßenbau nach AKVS:
- Gesamtkosten getrennt nach Baulastträgern und Bauabschnitten
- Ermittlung auf der Basis von Mengen und Einheitspreisen - zusätzlich in digitaler Form/ bearbeitbare Datei
- Nachweis der Bemessungsgrundlagen (Bauklassen, konstruktiver Oberbau)
- Technische und hydraulische Nachweise und Berechnungen
- Nachweis der Flächen nach Qualität, Mengen- und Massenermittlungen
- Ingenieurverträge sowie Nachweis der wettbewerblichen Vergabe der Planungsleistungen
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bzw. Variantenvergleiche entsprechend BbgRZBau/RZBau
2. Notwendige Bauplanungsunterlagen für Hochbaumaßnahmen:
- Bedarfsfeststellung des Zuwendungsgebenden (Stellenplan, Bau- und Raumprogramm)
- Übersichtsplan M 1:5000
- Lageplan mit farbiger Kennzeichnung des Bauvorhabens und ggf. der Bauabschnitte, M 1:1000
- Entwurfspläne, rot/gelb bei Bauen im Bestand, M 1:100
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte, technische Schemata
- Bearbeitungsstand zum Planungs- und Bauordnungsrecht
- Genehmigungen, Bescheide, Zustimmungen, Protokolle
- Erläuterungsbericht über
- Veranlassung und Zweck der geplanten Baumaßnahme
- Lage, Baugelände, Baugrund
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Bau- und Ausführungsart mit Erläuterungen der baulichen, technischen und anderen Anlagen, Einrichtungen im Gebäude sowie in den Außenanlagen, mit Angaben zur Nachhaltigkeit der Planung unter anderem mit Begründung der Wirtschaftlichkeit bei mehreren Lösungsmöglichkeiten, Gliederung gemäß DIN 276 in der eingeführten Fassung
- Termin- und Bauzeitenplan
- Kostenberechnung nach DIN 276 „Kosten im Hochbau/Bauwesen“ in der eingeführten Fassung:
- bei mehreren Bauobjekten/Bauabschnitten unterteilt
- Ermittlung auf der Basis von Mengen und Einheitspreisen
- Planungs- und Kostendatenblatt, als digitales Formular beim BLB abrufbar
- Berechnung der Grundflächen (gegliedert nach Flächenart) und Rauminhalte von Bauwerken nach DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen“ in der eingeführten Fassung
- Gegenüberstellung der genehmigten und geplanten Nutzungsflächen, Soll-Ist-Vergleich
- Architekten- und Ingenieurverträge sowie Nachweis der wettbewerblichen Vergabe der Planungsleistungen
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bzw. Variantenvergleiche entsprechend BbgRZBau/RZBau
III. POLNISCHE Projektpartner mit Bau- und Infrastrukturkosten müssen zusätzlich folgende Planungen, Exposés und Genehmigungen einreichen:
1. Zeitplan für die Durchführung der Investition mit Investitionskostenaufstellung
Aufgelistete Punkte mit einer kurzen Beschreibung des Umfangs, der Kosten und des Zeitplans, die verbunden sind mit:
- Aufgabenvorbereitung (Dokumentation, Ausschreibung)
- Bauarbeiten (einschließlich Ausschreibungsverfahren)
- Bauleitung (einschließlich Ausschreibungsverfahren)
- Anderen Aufgaben
2. Dokumente, die die Durchführung der Bauinvestition ermöglichen
- Bestandskräftige Baugenehmigung oder
- Genehmigung für Straßeninvestitionen oder
- Anzeige des Beginns der Bauarbeiten zusammen mit einer Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass keine Einwände gegen die laufenden Bauarbeiten erhoben wurden
- falls zutreffend und falls die Projektpartner zum Zeitpunkt der Antragstellung über diese Dokumente verfügen.
Diese Unterlagen sind für die Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages erforderlich.
3. Bedingte Dokumente, die die Durchführung der Bauinvestition ermöglichen
Werden dem Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe nicht die unter 2 aufgeführten Unterlagen beigefügt, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
a) Eine Erklärung, dass die Unterlagen, die die Durchführung der Aufgabe ermöglichen, vor Abschluss des Zuwendungsvertrages vorgelegt wurden, und
b) ausgefüllter Anhang mit Daten und Informationen:
- über abgeschlossenen Verträge mit den unter 1 aufgeführten Auftragnehmern
- über erhaltenen Dokumente, die zur Erlangung der unter 2 aufgeführten Entscheidungen erforderlich sind.
- über vorbereiteten Projektunterlagen, die erforderlich sind, um die Dokumente zu erhalten, die die Durchführung des Auftrags ermöglichen
- über Anträge, die bereits bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden, um die erforderlichen Stellungnahmen, Vorkehrungen und Entscheidungen zu erwirken, um unter 2 aufgeführten Entscheidungen zu erhalten.
Die im Besitz des Antragstellers befindlichen Genehmigungen und Entscheidungen sowie die eingereichten Anträge gemäß Anhang sind dem Gemeinsamen Sekretariat / der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
4. Technische Dokumentation
- Landschaftsbauprojekt (falls zutreffend)
- Architektur- und Bauplanung (falls zutreffend)
- Ausführungsplanung (falls zutreffend)
- Dauerhaftes Verkehrsplanungsprojekt - von der Verkehrsmanagementbehörde genehmigt (im Falle von Straßen)
- Investitionskostenvoranschläge, die den geforderten Umfang des Auftrags widerspiegeln, erstellt auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen und in Übereinstimmung mit den im Leistungsverzeichnis in der Zeile 1 aufgeführten Kosten
IV. Vor der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags müssen folgende Unterlagen nachgereicht werden:
1. Vollmacht / Legitimation des Leadpartners vor Vertragsschluss: Identifizierung der zur Unterschrift berechtigten Person anhand der Personaldokumente.
2. Ergänzungen zur Erklärung zur Sicherstellung des Eigenanteils (z.B. aktuelle Auszüge aus bestätigten Haushaltsplänen) für Partner mit Budget: Nach der Bestätigung des Projektes im Begleitausschuss sollen die in der unter I / 6 genannten Erklärung benannten Unterlagen eigereicht werden. Sie werden in der Sprache des Partners vorgelegt.
3. Rechtskräftige bauaufsichts-rechtliche Genehmigung für Partner mit Bau- und Infrastrukturkosten: In der Sprache des Partners, zur Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags erforderlich.
4. Bericht über Umweltverträglichkeitsprüfung Partner mit Bau- und Infrastrukturkosten, deren Vorhaben der laut Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine solche erfordern: Der Nachweis der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht nach § 16 UVPG) ist so früh wie möglich einzureichen, spätestens mit Abschluss des Zuwendungsvertrages oder mit dem ersten Projektbericht. Die Unterlage ist in der Sprache des Partners vorzulegen.
V. Mit seinem ersten Projektbericht soll der Leadpartner folgende zusätzliche Unterlagen einreichen:
1. Erklärung zur Mehrwertsteuer für alle Partner bei Vorhaben mit einem Wert von über 5 Millionen Euro: Der Begünstigte ist verpflichtet, eine Erklärung zur Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer, dem ersten und dem letzten Mittelabruf / Partnerbericht beizulegen. Das Formular wird noch bereitgestellt. Es soll in beiden Sprachen ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden.
2. Partnerschaftsvereinbarung: Das Formular wird noch bereitgestellt. Es soll in beiden Sprachen ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden.