WICHTIG – ab dem 30.04.2024 gilt ein neues Verfahren für Projektänderungen!

Sehr geehrte Damen und Herren

 

ab dem 30.04.2024 gilt ein neues Verfahren für Projektänderungen.

 

Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass für die in Tabelle 16 „Art der Änderungen II – Änderungen mit Auswirkung auf die Projektinhalte ohne Genehmigungspflicht (sog. geringfügige Änderungen, Anzeigepflicht)“ aufgeführten Änderungen kein Formular für Projektänderungen mehr ausgefüllt und eingereicht werden muss. Diese Änderungen sind in den Partner- und Projektberichten zu melden. Es wird jedoch empfohlen, Änderungen, insbesondere solche, die den Projektbudget betreffen, vorab mit dem GS abzustimmen.

Die ab 30.04.2025 geltenden Unterlagen finden Sie unter diesem LINK.

  • Kapitel "Projektänderungsverfahren" des Programmhandbuchs - aktuelle Fassung
  • Das Kapitel mit markierten Änderungen Projektänderungsantragsformular für Projektänderungsarten III und IV – aktuelle Fassung
  • Leitfaden zur Einführung von Projektänderungen im Jems nach Genehmigung von Änderungsarten III und IV

     

 

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