Sehr geehrte Damen und Herren
ab dem 30.04.2024 gilt ein neues Verfahren für Projektänderungen.
Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass für die in Tabelle 16 „Art der Änderungen II – Änderungen mit Auswirkung auf die Projektinhalte ohne Genehmigungspflicht (sog. geringfügige Änderungen, Anzeigepflicht)“ aufgeführten Änderungen kein Formular für Projektänderungen mehr ausgefüllt und eingereicht werden muss. Diese Änderungen sind in den Partner- und Projektberichten zu melden. Es wird jedoch empfohlen, Änderungen, insbesondere solche, die den Projektbudget betreffen, vorab mit dem GS abzustimmen.
Die ab 30.04.2025 geltenden Unterlagen finden Sie unter diesem LINK.
- Kapitel "Projektänderungsverfahren" des Programmhandbuchs - aktuelle Fassung
- Das Kapitel mit markierten Änderungen Projektänderungsantragsformular für Projektänderungsarten III und IV – aktuelle Fassung
Leitfaden zur Einführung von Projektänderungen im Jems nach Genehmigung von Änderungsarten III und IV