Beteiligte Programminstitutionen

Mehrere beteiligte Stellen sorgen dafür, dass das Programm ordnungsgemäß und im Einklang mit dem EU- und nationalen Recht umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um folgende Einrichtungen:

Die Verwaltungsbehörde (VB) ist für die Steuerung und Umsetzung des Programms im Namen der beteiligten Staaten gemäß den Bestimmungen des EU-Rechts sowie des nationalen Rechts verantwortlich. Die Funktion der VB erfüllt das Referat 53 Europäische Territoriale Zusammenarbeit im Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.

Kontakt:

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Referat 53 Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Leiterin der Verwaltungsbehörde
Frau Martyna Adamczyk
Tel. +49 331 866-6573
E-Mail: martyna.adamczyk@mdfe.brandenburg.de

Zu den Aufgaben der Prüfbehörde (PB) gehört u.a. die Durchführung von Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie der Projekte auf der Grundlage einer entsprechenden Stichprobe und international anerkannter Prüfstandards.

Bei der Realisierung von Aufgaben, die sich aufgrund von EU-Bestimmungen ergeben, wird die Verwaltungsbehörde von der polnischen Nationalen Behörde (NB) – dem für Regionalentwicklung zuständigen Minister – unterstützt. Die NB fungiert für die Verwaltungsbehörde (VB) als Ansprechpartner in allen Fragen der Umsetzung des Programms im polnischen Teil des Fördergebietes, nimmt die Koordinierungs- und Abstimmungsaufgaben in partnerschaftlicher Kooperation mit der Verwaltungsbehörde wahr und unterstützt diese bei der Programmdurchführung auf der polnischen Seite.

Kontakt:

Ministerium für Europäische Fonds und Regionalpolitik
Abteilung für territoriale Zusammenarbeit
ul. Wspólna 2/4
00-926 Warszawa
Polen

Stellvertretende Abteilungsleiterin
Frau Agnieszka Gintowt-Dziewałtowska
Tel.: + 48 (0) 22 273 81 50
E-Mail: Agnieszka.Gintowt-Dziewaltowska@mfipr.gov.pl

Im Begleitausschuss (BA) sind wichtige Partnerinnen und Partner an der Umsetzung, Überwachung und Bewertung des Programms beteiligt: regionale Akteure, die Euroregionen, die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Akteure der Zivilgesellschaft aus Deutschland und Polen. Der BA ist gleichmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern aus Deutschland und Polen besetzt. Alle benannten BA-Mitglieder sind stimmberechtigt. Die BA-Mitglieder entscheiden über Genehmigung oder Ablehnung der Projekte und sind für die Abstimmung der programmrelevanten Dokumente zuständig.

Weitere wichtige Aufgaben des BAs:

  • Bestätigung der Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien
  • Auswahl von Vorhaben (Projekten) zur Förderung
  • Bestätigung des für das Programm geltenden Förderhandbuchs, einschließlich der Förderfähigkeitsregeln, sowie ggf. Bestätigung von dessen Änderungen
  • Begleitung der Programmfortschritte
  • Laufende Berichterstattung an die Europäische Kommission
  • Prüfung des programmbezogenen Finanzmanagements und der Programmumsetzung
  • Unterbreitung von Vorschlägen zur Änderung des Programms und Stellungnahmen zu Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde
  • die Neuzuweisung von Mitteln zwischen den Prioritätsachsen des Programms vorschlagen/genehmigen
  • Bestätigung der Kommunikationsstrategie des Programms
  • Bestätigung des Evaluierungsplans

Die Mitglieder des Begleitausschusses werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat unterstützt.

→ Beschlüsse

→ Geschäftsordnung

→ Mitglieder des Begleitausschusses

→ Mitgliederbereich

Die Verwaltungsbehörde und der Begleitausschuss werden durch das Gemeinsame Sekretariat (GS) mit Sitz in Frankfurt (Oder) unterstützt. Das GS nimmt die von der Verwaltungsbehörde delegierten Aufgaben wahr.

Das GS informiert potenzielle Begünstigte über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms und unterstützt sie bei der Umsetzung von Projekten.

Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben des GS u.a. die Organisation des Antragsverfahrens, die Bewertung von Projektanträgen sowie die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen - Bei letzterer Aufgabe wird es auf polnischer Seite von einer im Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie angesiedelten Regionalen Kontaktstelle (RKS) unterstützt und begleitet.

Die Aufgaben des GS umfassen auch die Erarbeitung von Informationsmaterial sowie die Zusammenarbeit mit der VB im Bereich Pflege der Webseite.

Kontakt:

Gemeinsames Sekretariat
Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021–2027
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Bischofstraße 1a
15230 Frankfurt (Oder)

→ Ansprechpersonen

Potenzielle Projektträger können vor der Einreichung Ihres Projektantrags die Unterstützung des Gemeinsamen Sekretariats (GS) oder einer im Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie angesiedelten Regionalen Kontaktstelle (RKS) in Form einer unverbindlichen Beratung in Anspruch nehmen, um die Ausrichtung ihrer Projektidee zu besprechen.

Die RKS unterstützt das GS bei der Umsetzung der Kommunikationsstrategie.

Kontakt:

Regionale Kontaktstelle in Zielona Góra
Marschallamt der Wojewodschaft Lubuskie
Büro für Zusammenarbeit mit dem Ausland und Europäische Territoriale Zusammenarbeit
ul. Podgórna 7
65-057 Zielona Góra
Polska

Internet: www.lubuskie.pl

Frau Aneta Ciesielska
a.ciesielska@lubuskie.pl
Tel.: +48 68 45 65 257

Frau Justyna Ślaska
j.slaska@lubuskie.pl   
Tel.: +48.68 45 65 269

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die Bewilligungsstelle. Sie übernimmt die Aufgabe der Umsetzung der Beschlüsse des Begleitausschusses (BA) über die Auswahl der Projekte für eine Förderung, d.h. der rechtlichen Bindung der Fördermittel in Form von Zuwendungsverträgen mit deutschen und polnischen Antragstellern (Leadpartnern in Projekten).

Kontakt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

Abteilungsleiter
Herr Christopher Hein
Tel.: +49 331 660-1671
E-Mail: Christopher.Hein@ilb.de

Die nationalen Prüfer prüfen, ob die vom Projektpartner kofinanzierten Produkte, Dienstleistungen und Baumaßnahmen geliefert bzw. erbracht und die von ihm geltend gemachten Ausgaben tatsächlich getätigt wurden sowie ob sie dem anwendbaren Recht, dem Programm und dem Zuwendungsvertrag entsprechen. Dies geschieht durch Prüfung aller, von den Projektpartnern vorgelegten Berichte sowie zusätzlich durch Vor-Ort-Prüfungen der Vorhaben. Bei der Anwendung von Pauschalsätzen prüft der Prüfer, ob diese korrekt angewandt und korrekt berechnet wurden. Eine mit der Ausstellung des Zertifikats zur Bescheinigung der Ausgaben abgeschlossene Prüfung ist Voraussetzung für die Erstellung des Projektberichts durch den Leadpartner und die Auszahlung der Fördermittel.

Die Prüfungen erfolgen nach dem Prinzip der nationalen Zuständigkeit. Für den deutschen Teil des Fördergebiets (für deutsche Projektpartner) wird mit der Aufgabe die ILB beauftragt. Für den polnischen Teil des Fördergebiets (für polnische Projektpartner) wird die Prüfung vom Wojewodschaftsamt Lubuskie wahrgenommen. Das Verfahren zur Überprüfung der Vorhaben wird im Förderhandbuch näher beschrieben.

Kontakt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

Abteilungsleiter
Herr Christopher Hein
Tel.: +49 331 660-1671
E-Mail: Christopher.Hein@ilb.de

Wojewodschaftsamt Lubuskie
Referat für EU- und Regierungsprogramme
ul. Jagiellończyka 8
66-400 Gorzów Wlkp.
Polen

Direktorin
Frau Agnieszka Świątek
Tel.: +48 95 78 51 900 
E-Mail: fundusze@lubuskie.uw.gov.pl

Euroregionen fördern aktiv die Zusammenarbeit im Grenzgebiet. Eine Euroregion ist eine nationale Grenzen überschreitende Region, welche Gebiete aus mindestens zwei kooperierenden Mitgliedstaaten der EU umfasst.

Die Euroregionen Pro Europa Viadrina und Spree-Neiße-Bober beraten, unterstützen und schulen die Antragsteller bei der Ausarbeitung des Antrages vom Moment der Ideenentwicklung an, bei der Antragstellung, bei der Bewilligung durch die zuständige Euroregionale Bewertungskommission (EBK), bei der Kleinprojektdurchführung sowie bei der Kleinprojektabrechnung und Auszahlung der Rückerstattung.

Anträge auf Gewährung einer Förderung aus dem Kleinprojektefonds (KPF) können bei den Geschäftsstellen der Euroregionen eingereicht werden.

Kontakt:

Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V.
Berliner Straße 7
03172 Guben
Tel.: +49 35 61 / 31 33
E-Mail: info@euroregion-snb.de
Internet: www.euroregion-snb.de

Euroregion Pro Europa Viadrina
Mittlere Oder e.V.
Holzmarkt 7
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 335/ 66 594 -0
E-Mail: info@euroregion-viadrina.eu
Internet: www.euroregion-viadrina.de

Stowarzyszenie Gmin RP
Euroregion “Sprewa-Nysa-Bóbr”
Ulica Piastowska 18
66-620 Gubin
Polen
Tel.: +48 68 455 80 50
E-Mail: info@euroregion-snb.pl
Internet: www.euroregion-snb.pl

Stowarzyszenie Gmin Polskich
Euroregionu „Pro Europa Viadrina”
Ulica Łokietka 22
66-400 Gorzów Wlkp.
Polen
Tel.: +48 95 / 735 84 47
E-Mail: info@euroregion-viadrina.pl
Internet: www.euroregion-viadrina.pl