Der 1. Call für Förderanträge

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den ersten Call für Förderanträge innerhalb aller Prioritäten und für alle Spezifischen Ziele außer für das spezifische Ziel 6.3 in der Priorität 4. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

 

1. Callbudget

Verfügbare Mittel im 1. Call: 28.965.690,15 EUR EFRE

 

Priorität 1:     Ein innovativer Grenzraum – Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen

Spezifisches Ziel 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien

Geplantes Budget des 1. Calls bis zu 3.961.122,00 EUR EFRE - 60,00% der für dieses spezifische Ziel verfügbaren Programmittel


Priorität 2:     Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum – Klimawandel und biologische Vielfalt

Spezifisches Ziel 2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen

Geplantes Budget des 1. Calls bis zu 3.300.934,80 EUR EFRE - 40,00% der für dieses spezifische Ziel verfügbaren Programmittel

Spezifisches Ziel 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung

Geplantes Budget des 1. Calls bis zu 3.300.934,40 EUR EFRE - 40,00% der für dieses spezifische Ziel verfügbaren Programmittel

 

Priorität 3:     Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus

Spezifisches Ziel 4.2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Geplantes Budget des 1. Calls bis zu: 3.961.214,00 EUR EFRE - 40,00% der für dieses spezifische Ziel verfügbaren Programmittel

Spezifisches Ziel 4.6: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation spielen

Geplantes Budget des 1. Calls bis zu: 11.140.550,55 EUR EFRE - 45,00% der für dieses spezifische Ziel verfügbaren Programmittel

 

Priorität 4:     Ein dialogorientierter Grenzraum – Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen

Spezifisches Ziel 6.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern

Geplantes Budget des 1. Calls bis zu: 3.300.934,40 EUR EFRE - 40,00% der für dieses SZ verfügbaren Programmittel

 

2. Zeitraum für die Antragstellung

Die Antragstellung ist in der Zeit vom 06.04.2023 (16:00 Uhr) bis 30.06.2023 (23:59 Uhr) möglich.

 

3. Form der Antragstellung

Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.

Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.

Zugang zum Jems: https://www.jems.interreg-brandenburg-polska.eu/no-auth/login

oder über die Programmwebsite

Dort finden Sie auch Leitfaden zur Antragstellung in Jems

Jems Helpdesk:    Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de

Weitere wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Projektpartnern, zum Programmgebiet, zu möglichem Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie im Programmhandbuch sowie im Kooperationsprogramm.

Hinweis zum Programmhandbuch: Im Programmhandbuch ist die Nutzung einer Abschlusskostenpauschale vorgesehen. Die Nutzung dieser Abschlusskostenpauschale steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Prüfbehörde. Im Falle einer Nichtgenehmigung ist die Abrechnung von Abschlusskosten auf der Basis tatsächlicher Ausgaben geplant, wobei weitere Details durch das Gemeinsame Sekretariat auf dieser Webseite kommuniziert werden.

 

4. Erwarteter Projektauswahltermin

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht (voraussichtlich Dezember 2023).

 

5. Rechtsbehelf

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Teil 4: Beschwerdeverfahren beschrieben. 

 

6. Anlagen zur Antragstellung

Unter dem Link stehen alle für die Antragstellung notwendigen Formulare zum Download bereit.

 

7. Antragsberatung

Ihre Fragen und Projektideen können Sie individuell besprechen. Vor Antragstellung müssen Sie mindestens eine Projektberatung auf Basis einer ausgearbeiteten Projektskizze wahrgenommen haben. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Gemeinsamen Sekretariat über "Beratungsanfrage". 

Formular zur verpflichtenden Antragsberatung (Projektskizze).

Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren:

Gemeinsames Sekretariat Interreg Brandenburg – Polen

Bischofstr. 1 a

15230 Frankfurt (Oder)

kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu

Telefonnummer aller Ansprechpartner im GS finden Sie unter: https://interreg-brandenburg-polska.eu/kontakt/