Öffentlichkeitsarbeit

Oberstes Ziel der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Kooperationsprogramms „Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021–2027“ ist die Erhöhung der Sichtbarkeit von positiven Veränderungen im Fördergebiet dank des Einsatzes von Interreg-Fördermitteln sowie des Bekanntheitsgrades des Programms bei allen Zielgruppen.

Alle Begünstigten des Kooperationsprogramms sind dazu verpflichtet, über ihre Vorhaben zu informieren. Dabei ist die Verwendung der Logos zu beachten.

Für das Programm wurde eine Kommunikationsstrategie erarbeitet, in der die Ziele, Zielgruppen, Kommunikationswege, Vorgehensweise der Programminstitutionen sowie Pflichten der Begünstigten im Bereich Kommunikation ausführlich dargestellt werden.

Die Ergebnisse der Projektdurchführung sowie die Programmergebnisse und die daraus resultierenden Vorteile werden mittels der Kommunikationsmaßnahmen publik gemacht.

Wichtig ist es zudem, potenzielle Antragsteller über die Fördermöglichkeiten, Programmregeln und Antragsstellungsverfahren umfassend zu informieren, um qualitativ hochwertige Projekte zu generieren. Deswegen werden die Programminstitutionen zahlreiche Schulungen, Workshops und Seminare organisieren. Aktuelle Termine und Themen finden Sie unter "Aktuelles".

Vorschriften zu Information und Publizität