Der 9. Call ist eröffnet!
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den neunten, voraussichtlich letzten Call für Förderanträge zur Umsetzung der spezifischen Ziele der Prioritäten 1, 2 und 3. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
1. Callbudget
Verfügbare Mittel im 9. Call: ca. 4,7 Mio. EUR (EFRE).
Bei dem genannten Betrag handelt es sich um die per Mitte Mai 2026 verfügbaren Restmittel im Programm. Aus diesen Restmitteln werden parallel auch Änderungsanträge bedient, die im Rahmen der laufenden Projekte gestellt werden. Daher kann der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Begleitausschusses zur Verfügung stehende Betrag geringer ausfallen.
Es werden keine festen Obergrenzen für die einzelnen thematischen Prioritäten festgelegt. Die Verwaltungsbehörde greift hier auf den Art. 19 Abs. 5 der VO (EU) 2021/1059 zurück, wonach 10% der Mittel einer Priorität in eine andere Priorität übertragen werden dürfen.
Im Ergebnis der Antragsprüfung und zur Projektauswahl im Begleitausschuss wird ein gemeinsames Ranking für alle Anträge erstellt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Förderung an diejenigen Vorhaben vergeben wird, die – unabhängig von der thematischen Ausrichtung - die größte Förderwürdigkeit aufweisen.
2. Antragstellung ist in folgenden Prioritäten des Programms möglich
Priorität 1: Ein innovativer Grenzraum – Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen
Spezifisches Ziel 1.1 - Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
Priorität 2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum – Klimawandel und biologische Vielfalt
Spezifisches Ziel 2.4 - Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophen-prävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
Spezifisches Ziel 2.7 - Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biolo-gischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
Priorität 3: Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
Spezifisches Ziel 4.2 - Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Spezifisches Ziel 4.6 - Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
3. Projekte mit begrenztem Finanzvolumen (Gesamtbudget bis max. 200.000 €)
Wir begrüßen Anträge auf Projekte mit begrenztem Finanzvolumen in diesem Call. Projekte dieser Art werden nach der sog. Draft-Budget-Methode bewilligt und abgerechnet. Näheres dazu erfahren Sie aus dem Programmhandbuch, Kapitel 3.2.21.Draft budget (S. 170 ff). Sie können sich mit Ihren Fragen an das Gemeinsame Sekretariat wenden.
4. Strategische und programmübergreifende Projekte
Das Programm unterstützt Vorhaben von strategischer Bedeutung, um zentrale Heraus-forderungen für den Programmraum systematisch zu adressieren und die Sichtbarkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im gesamten DE-PL Grenzgebiet zu erhöhen. Die drei deutsch-polnischen Interreg-Programme streben ebenfalls gemeinsame strategische Projekte an, d.h. solche, die programmraumübergreifend umgesetzt und ggf. finanziert werden.
Aus diesem Grund werden alle im Rahmen des Calls eingereichten Anträge darauf geprüft, ob aus ihren Inhalten Potenziale zu strategischen Vorhaben resultieren bzw. ob es sich um ein programmübergreifendes Vorhaben handelt. Ist das bei Ihrem Projekt der Fall, so werden Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch Kommunikationsmaßnahmen des Programms (z.B. bei der Bewerbung von Fachkonferenzen oder thematischen Workshops) unterstützt.
5. Zeitraum für die Antragstellung
Die Antragstellung ist in der Zeit vom 26.05.2026 (12 Uhr) bis 31.08.2026 (12 Uhr) möglich.
6. Form der Antragstellung
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Zugang zum Jems: https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/
Handreichungen zum Jems befinden sich im Downloadbereich.
Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de
Hinweis: falls Sie bei der Kontoerstellung keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie in Ihrem Spamordner nach.
Weitere wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Projektpartnern, zum Programmgebiet, zu möglichem Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie im Programmhandbuch sowie im Kooperationsprogramm.
7. Erwarteter Projektauswahltermin
Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss des Kooperationsprogramms Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 voraussichtlich im Dezember 2026 gefasst. Der genaue Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgegeben.
8. Rechtsbehelf
Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Teil 4: Beschwerde-verfahren beschrieben.
9. Anlagen zur Antragstellung
10. Antragsberatung
IhreFragen und Projektideen können Sie individuell besprechen. Vor Antragstellung müssen Sie mindestens eine Projektberatung auf Basis eines Antragsentwurfs im Jems wahrgenommen haben. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Gemeinsamen Sekretariat.
Die Beratungsanfrage finden Sie auf der Programm-Website.
Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren:
Gemeinsames Sekretariat Interreg Brandenburg – Polen
Bischofstr. 1 a
15230 Frankfurt (Oder)
kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu
Telefonnummer aller Ansprechpartner im GS finden Sie unter: https://interreg-brandenburg-polska.eu/kontakt/