Projekt beantragen

Haben Sie eine Idee für ein deutsch - polnisches Projekt oder haben Sie einen Partner aus Polen bzw. Deutschland? Wollen Sie ein grenzüberschreitendes Problem gemeinsam lösen, sind Sie bereit zusammen zu lernen oder neue Angebote einzuführen? Vielleicht haben Sie eine gute Idee, was Polen und Deutsche gemeinsam für die Kultur, Natur und das Klima oder für die Integration der Bevölkerung zusammen erwirken können? Sie wissen nicht, wie Sie anfangen sollen? Kein Problem, dafür sind wir da!

Unten präsentieren wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen, um ein deutsch-polnisches Projekt effektiv vorzubereiten, durchzuführen, abzurechnen und zu bewerben.

Bevor Sie zu den einzelnen Schritten runterscrollen, wollen wir Ihnen die Grundregeln präsentieren, die Ihr Projekt in unserem Programm möglich und förderfähig machen:

Die Grundregeln im Überblick

  • Am Projekt sind mindestens ein deutscher UND ein polnischer Partner beteiligt. Weitere Partner, auch außerhalb des Fördergebiets, sind zulässig.

  • Die Projektpartner benennen einen verantwortlichen Projektsteuerer (Leadpartner).

  • Das Projekt ist mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb eines Förderschwerpunkts zugeordnet.

  • Das Projekt soll sich dabei in die allgemeine Strategie des Kooperationsprogramms einreihen und muss deutlich zeigen, worin sein Beitrag zur Erreichung des gewählten spezifischen Ziels besteht.

  • Mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt – es antwortet auf ein konkretes grenzüberschreitendes Problem, das nur gemeinsam gelöst werden kann, sich direkt auf die Bevölkerung des Grenzraums auswirkt und neue Aktivitäten entwickelt, also nicht lediglich die Maßnahmen der Vorgängerprojekte wiederholt.

  • Projektplanung und Projektdurchführung erfolgen gemeinsam durch die Partner. Zusätzlich gibt es eine gemeinsame Projektfinanzierung und/oder gemeinsames Personal.

  • Es werden mindestens 20 % der Projektgesamtkosten von den Partnern eigenständig getragen. Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben im Projekt können, nach der Prüfung entsprechender Berichte aller Partner und des Gesamtberichts des Leadpartners, erstattet werden.

  • Alle Ausgaben von Projektpartnern müssen zunächst vorfinanziert werden.

Der 3. Call für Projektanträge geöffnet!

mehr Informationen

 

Die Schritte zum Projekt im Detail

Partner finden und gemeinsam eine Projektidee entwickeln

Aufgaben definieren, Verantwortung verteilen, Mittel zuordnen

Förderkriterien erfüllen

Antrag stellen

Bewertung- und Auswahlverfahren durchlaufen

Auflagenerfüllung

Vertrag abschließen

Lassen Sie sich beraten!

Reichen Sie zuerst eine Projektskizze und eine Budgettabelle beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) ein, damit wir Ihnen bei der Zuordnung Ihres Vorhabens zum richtigen Förderschwerpunkt helfen sowie die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen überprüfen können. Ein klärendes Gespräch mit dem GS kann Zweifel ausräumen und zu einem erfolgreichen Antrag verhelfen!