Der Call für Förderanträge für Kleinprojektefonds

Der 2. Call ist eröffnet!

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet einen Call für Förderanträge für Kleinprojektefonds (KPF) im Sinne des Kapitels 6 des Kooperationsprogramms in Verbindung mit Artikel 25 der Verordnung (EU) 2021/1059 (Interreg Verordnung). Ein Kleinprojektefonds ist ein Projekt, das von einem sog. KPF-Begünstigten umgesetzt wird. Der KPF-Begünstigte fördert aus Mitteln des Kleinprojektefonds sog. Kleinprojekte.

Kleinprojektefonds sollen in folgenden Spezifischen Zielen (SZ) des Programms eingerichtet werden

  • Priorität 3, Spezifisches Ziel 4.6.
  • Priorität 4, Spezifisches Ziel 6.3.

 

  1. Callbudget

Priorität 3:     Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus

Spezifisches Ziel 4.6: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation spielen (vgl. hierzu Kapitel 2.3.2 des Kooperationsprogramms)

Geplantes Budget: bis zu 8.252.336 EUR EFRE - 100,00% der für dieses SZ für KPF verfügbaren Programmittel.

Priorität 4:     Ein dialogorientierter Grenzraum – Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen

Spezifisches Ziel ISO 6.3. Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern (vgl. hierzu Kapitel 2.4.2. des Programms).

Geplantes Budget: bis zu 8.252.337 EUR EFRE - 100,00% der für dieses SZ für KPF verfügbaren Programmittel.

2. Förderfähige Träger: Der KPF-Begünstigte muss die die Trägerschaft betreffenden Voraussetzungen des Artikel 25 Absatz 2 der Interreg-Verordnung erfüllen. Demnach handelt es sich bei dem Begünstigten um: 

  • eine grenzüberschreitende juristische Person,
  • ein EVTZ
  • oder um eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Kleinprojekte von einem Gremium mit Vertretern aus mindestens Brandenburg und Polen augewählt werden

3. Anforderungen an die Projektinhalte: siehe Programmhandbuch, Kapitel 6.

Das Programmhandbuch mit weiteren wichtigen Informationen zum Programmgebiet, zum möglichen Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie auf der Webseite unter:

https://interreg-brandenburg-polska.eu/downloads/unterlagen-zum-antrag/

4. Zeitraum für die Antragstellung

Die Antragstellung ist in der Zeit vom 09.10.2023 (16:00 Uhr) bis 06.11.2023 (23:59 Uhr) möglich.

5. Form der Antragstellung

Der Förderantrag ist online über die Plattform Jems zu stellen.

Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.

Zugang zum Jems: https://www.jems.interreg-brandenburg-polska.eu/

Handreichungen zum Jems befinden sich auf der Internetseite in der Sektion JEMS: https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/

Jems Helpdesk:    Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de

Hinweis: falls Sie bei der Kontoerstellung keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie in Ihrem Spamordner nach.

6. Erwarteter Projektauswahltermin

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht (voraussichtlich Dezember 2023).

7. Rechtsbehelf

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Teil 4: Beschwerdeverfahren beschrieben. 

8. Anlagen zur Antragstellung

Unter dem Link https://interreg-brandenburg-polska.eu/downloads/anlagen-zum-antrag/

stehen alle für die Antragstellung notwendigen Anlagen zum Download bereit.

Dem Antrag müssen je nach der Partnerspezifik folgende Unterlagen in elektronischer Form beigefügt werden:

a. Erklärungen aller Projektpartner zum Antrag: Das bereitgestellte Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular

b. Vollmachten für Projektpartner, für die deren Bevollmächtigte die Erklärungen unterschreiben (subventionserhebliche Erklärung im Sinne des § 264 des deutschen Strafgesetzbuchs, Erklärung zum Datenschutz). Das bereitgestellte Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular

Sowie zusätzlich Erklärung zu nutzungsberechtigten Personen in Jems für alle Personen, die eine Berechtigung zur Arbeit mit dem Antrag in Jems haben (siehe "Berechtigungen der Nutzer" im Jems). Link zum Formular

c. Handels- oder Vereinsregisterauszug bzw. gleichwertige Bescheinigung für alle Projektpartner außer Gebietskörperschaften: Begünstigte, die keinen Handels- bzw. Vereinsregisterauszug vorweisen können, legen die aktuelle Satzung oder Gründungsurkunde oder eine andere Bescheinigung vor, die Informationen über das Ziel, Tätigkeitsfeld und Vertretungsberechtigung der Einrichtung enthält. Das Dokument muss nur in der Sprache des Partners vorliegen. Es soll in Jems hochgeladen werden.

d. Erklärung zur Sicherstellung des Eigenanteils für alle Projektpartner mit Budget: Bei nicht monetärem Eigenanteil (Sachleistungen in Form nichtbezahlter freiwilliger Arbeit): Beschreibung der Art der unbezahlten freiwilligen Arbeit und deren Umfang (für die Leistungserbringung erforderliche Arbeitszeit) sowie eine Begründung für den Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitskräften; Erläuterung, inwiefern unbezahlte freiwillige Arbeit grundsätzlich in der Struktur des jeweiligen Projektträgers angelegt ist und plausibel zu den Projektaktivitäten passt. Das bereitgestellte Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular

e. Erklärung zur Einhaltung des Grundsatzes der Antidiskriminierung für polnische Projektpartner: Das Formular soll ausgefüllt und als eingescanntes, unterschriebenes Dokument in Jems hochgeladen werden. Link zum Formular

 

9. Antragsberatung

Ihre Fragen und Projektideen können Sie individuell besprechen. Vor Antragstellung müssen Sie mindestens eine Projektberatung auf Basis einer ausgearbeiteten Projektskizze wahrgenommen haben. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Gemeinsamen Sekretariat.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Programm-Website: https://interreg-brandenburg-polska.eu/kontakt/

 

Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren:

Gemeinsames Sekretariat Interreg Brandenburg – Polen

Bischofstr. 1 a

15230 Frankfurt (Oder)

kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu

Telefonnummer aller Ansprechpartner im GS finden Sie unter: https://interreg-brandenburg-polska.eu/kontakt/