Das Kooperationsprogramm Brandenburg – Polen

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021–2027 fördert Vorhaben, die im brandenburgisch-polnischen Grenzraum umgesetzt werden und die zur Überwindung von grenzübergreifenden Problemen führen.

In Deutschland und Polen haben sich Vertreterinnen und Vertreter der nationalen und regionalen Behörden zusammengesetzt und gemeinsam die Entwicklungsprioritäten für den Programmraum Brandenburg – Polen 2021–2027 definiert – unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen.

Eine Umsetzung des Programms erfolgt in konkreten Projekten, zu denen sich Partnerorganisationen von beiden Seiten der Grenze zusammenfinden müssen.

Ein Programm – zwei Länder – vier Prioritäten – tausend Möglichkeiten

Das Kooperationsprogramm im Überblick

  • Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten

  • Fördergebiet: Teil Brandenburg sowie Woiwodschaft Lubuskie

  • Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten

  • 88,3 Mio. Euro verfügbare Mittel für die Förderperiode 2021–2027

  • Acht an der Programmumsetzung beteiligte Institutionen

  • Vier Bereiche der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

  • Programmumsetzung entsprechend der Struktur- und Investitionspolitik der EU: Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)

Das Kooperationsprogramm im Detail

Wie wird das Programm gefördert?

Wo wird gefördert?

Welche Themen werden gefördert?

Welche Projekttypen werden gefördert?

Wie viele Mittel stehen zur Verfügung?

Wie ist das Programm aufgebaut?

Was sind Kommunikationsmaßnahmen?