Beschlüsse des Begleitausschusses

von den jüngsten zu den ältesten

In der 6. Sitzung am 05.05.2026 bestätigte der Begleitausschuss:

  • die im 7. Call im spezifischen Ziel 2.4 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0700173 und BBPL0700183,
  • den im 7. Call im spezifischen Ziel 2.7 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0700182,
  • den Antrag auf Änderungen im Projekt Nr. BBPL0300103.

Der Begleitausschuss lehnte den im 7. Call im spezifischen Ziel 2.7 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0700186 ab.

Der Begleitausschuss stimmte folgenden Vorlagen der Verwaltungsbehörde zu:

  • Bei der Bearbeitung von Projektänderungen nach Ziff. 3c) des im Programm geltenden Projektänderungsverfahrens: „Erhöhung der EFRE-Mittel (Projekt) um bis zu 10 % (aber nicht mehr als um 100.000 EUR (kumuliert)“ darf das Gemeinsame Sekretariat in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde zu aktuell verfügbaren Restmitteln auf den Art. 19 Abs. 5 der VO (EU) 2021/1059 zurückgreifen und bei der Genehmigung der Änderung in einer Priorität, in der keine bzw. nur teilweise ausreichende Mittel verfügbar sind, sich einer anderen Priorität bedienen, in der Mittel in erforderlicher Höhe noch vorhanden sind.
  • Unter Anwendung der Bestimmungen des Art. 19 Abs. 5 der VO (EU) 2021/1059 zur limitierten Übertragung von Mitteln zwischen den Programmprioritäten wird der letzte (neunte) Call im Programm für die Prioritäten 1, 2 und 3, in den spezifischen Zielen 1.1, 2.4, 2.7, 4.2 und 4.6 für den Gesamtbetrag der im Programm noch verfügbaren Mittel eröffnet. Es erfolgt keine finanzielle Eingrenzung des Calls für die einzelnen Prioritäten / spezifischen Ziele. Die Auswahl der Projekte im Begleitausschuss findet auf Grundlage eines „prioritätsübergreifenden“ Rankings und mit Berücksichtigung der aus der genannten Verordnung resultierenden Limitierungen statt.

Der Begleitausschuss lehnte den Antrag der Verwaltungsbehörde ab, das Projekt Nr. BBPL0700182 als strategisches Projekt einzustufen.

In der 5. Sitzung am 24.-25.03.2026 bestätigte der Begleitausschuss:

  • die im 6. Call im spezifischen Ziel 4.2 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0600138, BBPL0600139, BBPL0600140, BBPL0600151, BBPL0600154, BBPL0600163 und BBPL0600168,
  • den im 5. Call im spezifischen Ziel 1.1 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0500152,
  • die im 4. Call im spezifischen Ziel 4.6 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0400137, BBPL0400150 und BBPL0400159,
  • Merkblatt zu strategischen und programmübergreifenden Projekten.

Der Begleitausschuss lehnte den im 6. Call im spezifischen Ziel 4.2 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0600146 ab.

Im 6. Umlaufverfahren 18.-25.07.2025 stimmte der Begleitausschuss den Änderungen im Projekt BBPL0100051 zu.

In der 4. Sitzung am 09.-10.04.2025 bestätigte der Begleitausschuss:

  • die im 3. Call im spezifischen Ziel 1.1 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0300099 und BBPL0300115,
  • die im 3. Call im spezifischen Ziel 2.4 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0300091, BBPL0300096 und BBPL0300114,
  • den im 3. Call im spezifischen Ziel 2.7 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0300105,
  • die im 3. Call im spezifischen Ziel 4.2 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0300108 und BBPL0300109,
  • die im 3. Call im spezifischen Ziel 4.6 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0300084, BBPL0300085, BBPL0300103 und BBPL0300124,
  • Änderungen im Teil 4 „Beschwerdeverfahren“ des Programmhandbuchs.

Im 5. Umlaufverfahren 22.-29.11.2024 bestätigte der Begleitausschuss das Kapitel „Projektänderungsverfahren“ des Programmhandbuchs.

In der 3. Sitzung am 26.-27.03.2024 bestätigte der Begleitausschuss:

  • die im 1. Call im spezifischen Ziel 1.1 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100020, BBPL0100048 und BBPL0100061,
  • die im 1. Call im spezifischen Ziel 2.4 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100011, BBPL0100012, BBPL0100022 und BBPL0100074,
  • die im 1. Call im spezifischen Ziel 2.7 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100025, BBPL0100027 und BBPL0100070,
  • die im 1. Call im spezifischen Ziel 4.2 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100028, BBPL0100036, BBPL0100041, BBPL0100042, BBPL0100051, BBPL0100052 und BBPL0100059,
  • die im 1. Call im spezifischen Ziel 4.6 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100003, BBPL0100040, BBPL0100043, BBPL0100049, BBPL0100060 und BBPL0100063.

Der Begleitausschuss lehnte den im 1. Call im spezifischen Ziel 2.7 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0100023 und den im 1. Call im spezifischen Ziel 4.6 eingereichten Projektantrag Nr. BBPL0100007 ab.

In der 2. Sitzung am 19.12.2023 bestätigte der Begleitausschuss:

  • die im 1. Call im spezifischen Ziel 6.1 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100037, BBPL0100045, BBPL0100050, BBPL0100053 und BBPL0100061,
  • die im 2. Call eingereichten Projektanträge des Kleinprojektefonds Nr. BBPL0200077, BBPL0200078, BBPL0200079 und BBPL0200080.

Der Begleitausschuss lehnte die im 1. Call im spezifischen Ziele 6.1 eingereichten Projektanträge Nr. BBPL0100002 und BBPL0100066 ab.

Im 4. Umlaufverfahren 11.-18.12.2023 bestätigte der Begleitausschuss den Evaluierungsplan des Programms.

Im 3. Umlaufverfahren 19.09.-03.10.2023 bestätigte der Begleitausschuss die Kommunikationsstrategie des Programms.

Im 2. Umlaufverfahren 30.03.-05.04.2023 fasste der Begleitausschuss den Beschluss zur Arbeitsweise des Beschwerdeausschusses des Programms.

Im 1. Umlaufverfahren 23.-30.03.2023 fasste der Begleitausschuss den Beschluss zur Nutzung individuell berechneter vereinfachter Kostenoptionen für Vorbereitungskosten und Abschlusskosten der Projekte.

In der 1. Sitzung am 07.12.2022 bestätigte der Begleitausschuss:

  • eigene Geschäftsordnung,
  • den indikativen Callplan des Programms,
  • Antragsbewertungsverfahren und Projektauswahlkriterien.