WICHTIGER HINWEIS: NEUE OBLIGATORISCHE Anlage zur Partnerschaftsvereinbarung!

WICHTIGER HINWEIS: NEUE OBLIGATORISCHE Anlage zur Partnerschaftsvereinbarung!

 

Mit der Partnerschaftsvereinbarung ist obligatorisch eine Anlage (Export aus Jems) vorzulegen, aus der die Zuteilung der Indikatoren auf die einzelnen Projektpartner ersichtlich wird. Damit soll den Art. 46-Prüfern die Prüfung der Indikatoren ermöglicht werden.

Es wird nur eine gemeinsame Anlage für das Projekt generiert, sowohl in Polnisch als auch in Deutsch, mit allen Indikatoren und dem jeweiligen Beitrag jedes Projektpartners.

Der Leadpartner ist dafür verantwortlich, die Anlage zu erstellen, sich mit den Partnern über die Aufteilung der Indikatorenwerte abzustimmen und beide Sprachversionen in einem irreversiblen Format (z. B. PDF) zusammen mit der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarung unter „Verträge und Vereinbarungen“ in Jems hochzuladen.

 

Information zur Erstellung der Anlage als Export aus Jems und zum weiteren Ausfüllen der Anlage

Es gibt keine allgemeine Mustervorlage für diese Anlage!

Sie wird für jedes Projekt individuell aus Jems erstellt. Dies funktioniert wie folgt:

Die projektspezifische Vorlage für die Anlage zur Partnerschaftsvereinbarung mit der Aufteilung der Indikatoren wird in Jems über die Exportfunktion beim Antragsformular gezogen. Bei der Auswahl des gewünschten Exports im obersten Drop-Down-Menü ist die Exportoption „Export Übersicht/Zestawienie A.4“ zu wählen.

In diesem Export (Excelformat) werden alle im Projekt gewählten Indikatoren aufgelistet. Die Projektpartner ergänzen in diesem Exceldokument, welcher Projektpartner für welchen Indikator zuständig ist. Es ist dabei keine Aufteilung in Bruchteile möglich - der einem Projektpartner zugeordnete Beitrag zum Indikator darf nur eine ganze Zahl sein. Bei Indikatoren, die mit einem Wert „1“ das gesamte Projekt umfassen, wo also alle/mehrere Projektpartner an dessen Erreichung arbeiten (z.B. Pilotmaßnahme, Lösung), werden in der Regel dem Leadpartner zugeordnet, außer die Projektpartner entscheiden etwas anders.

 

Frist der Einreichung der Anlage

Das Dokument muss vor oder gleichzeitig mit der Einreichung des 1. Partnerberichts in Jems hochgeladen werden. Diese Erklärung bildet die Grundlage für die Bestimmung der Prüfungszuständigkeiten bei den Art. 46-Prüfern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Sekretariat!

 

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