Jems - Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung Joint electronic monitoring system, kurz: Jems, https://www.jems.interreg-brandenburg-polska.eu, die in deutscher und polnischer Sprache bereitgestellt wird.

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webseiten und –anwendungen barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

1 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Web-Anwendung ist teilweise mit dem BbgBGG und der BbgBITV vereinbar.

2 Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren gelten für die Bereiche innerhalb der Web-Anwendung Jems:

  • System,
  • Programm,
  • Antragsformular.

2.1 Nicht-Text-Inhalt

Für Nicht-Text-Inhalte, wie Grafiken, werden keine Alternativen durch WAI-ARIA-Attribute angeboten. Nutzer assistiver Technologien können diese Inhalte ggf. nicht wahrnehmen. 

2.2 Info und Beziehungen

Innerhalb der Web-Anwendung bestehen Barrieren bezüglich der Anforderung „Info und Beziehungen“. Nutzer assistiver Technologien können ggf. nicht alle Informationen und Beziehungen der Inhalte wahrnehmen.

Mehrere Formularelemente sind für Nutzer assistiver Technologien nicht oder nicht ausreichend wahrnehmbar.

2.3 Kontrast (Minimum)

Mehrere Texte und Bedienelemente weisen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf. Das kann den Normal-, Hover- oder Fokuszustand der Bedienelemente betreffen. Nutzer mit eingeschränkter Farbwahrnehmung können die Inhalte ggf. nicht ausreichend wahrnehmen.

2.4 Automatischer Umbruch (Reflow)

Mehrere Inhalte brechen bei kleiner Browserbreite, z. B. 320 Pixel, nicht um. Um diese Inhalte wahrnehmen zu können, ist ein horizontales Scrollen notwendig. Motorisch eingeschränkten Nutzern wird ggf. die Navigation erschwert.

2.5 Tastatur

Nicht alle Bedienelemente in der Web-Anwendung sind mit der Tastatur bedienbar. Nutzern assistiver Technologien sind ggf. nicht alle Bedienelemente zugänglich.

2.6 Blöcke überspringen

Sich in der Web-Anwendung wiederholende Bereiche können nicht mit der Tastatur übersprungen werden. Nutzern assistiver Technologien wird ggf. die Navigation erschwert.

2.7 Fokus-Reihenfolge

Die Reihenfolge der mit der Tastatur fokussierbaren Bedienelemente entspricht bei linearer Betrachtung nicht der visuellen bzw. inhaltlich logischen Lesereihenfolge.

2.8 Fokus sichtbar

Bei mehreren Bedienelementen ist der Tastaturfokus nicht oder nicht ausreichend sichtbar. Nutzer assistiver Technologien erhalten ggf. keine Orientierung, auf welchem interaktiven Element sie sich aktuell befinden.

2.9 Fehlerkennzeichnung

In mehreren Formularen ist die Fehlerkennzeichnung für Nutzer assistiver Technologien nicht oder nicht ausreichend wahrnehmbar.

2.10 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen

Formularelemente sind für Nutzer assistiver Technologien nicht ausreichend wahrnehmbar. Nutzer assistiver Technologien können diese Formulare ggf. nicht ausfüllen.

2.11 Syntaxanalyse

Die Web-Anwendung weist Syntax-Fehler auf, die ggf. Auswirkung auf die korrekte Interpretation durch assistive Technologien haben.

2.12 Name, Rolle, Wert

Mehrere Formularelemente sind aufgrund fehlender Beschriftung, fehlender Rollenzuweisung und/oder fehlender Werte für Nutzer assistiver Technologien nicht oder nicht ausreichend wahrnehmbar.

2.13 Statusmeldungen

Statusmeldungen innerhalb von Formularen sind für Nutzer assistiver Technologien ggf. nicht oder nicht ausreichend wahrnehmbar.

2.14 Leichte Sprache

Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Web-Anwendung, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache. Grundlegende Informationen sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht über Leichte Sprache wahrnehmbar.

2.15 Deutsche Gebärdensprache

Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Web-Anwendung, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache. Grundlegende Informationen sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

2.16 Inhalte Dritter

Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob Inhalte Dritter, beispielsweise hochgeladene Anhänge, die nicht in den Wirkungsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg fallen, den Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen.

2.17 Unverhältnismäßige Belastung

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bewirkt eine unverhältnismäßige Belastung der Verwaltungsbehörde nach § 1 Absatz 2 BbgBITV M-V i.V.m. Artikel 5 Absatz 2 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polska 2021-2027 fördert die grenzübergreifende deutsch-polnische Zusammenarbeit, indem thematisch vielfältige Aktivitäten von Akteuren aus dem Programmraum und darüber hinaus mit EFRE-Mitteln unterstützt werden. Programmsprache ist Deutsch und Polnisch.

Im Zuge der Programmverwaltung müssen Interreg-Programme gem. Artikel 69 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/1060 sicherstellen, dass der gesamte Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden über ein elektronisches Datenaustauschsystem erfolgen kann. Zur Umsetzung dieser Anforderung setzt die Verwaltungsbehörde in der Förderperiode 2021-2027 Jems ein. Die Web-Anwendung wird von Interact in Zusammenarbeit mit dem Hersteller Cloudflight GmbH für den europaweiten Einsatz durch Interreg-Programme entwickelt und kostenfrei bereitgestellt.

Die Web-Anwendung Jems bildet alle elektronischen Verwaltungsabläufe ab, die für die Umsetzung des Programms erforderlich sind. Es wird erwartet, dass in etwa 60 bis 80 Projekte von der Antragstellung bis zum Abschluss im Jems bearbeitet und überwacht werden. Jems wird zum überwiegenden Teil von öffentlichen Einrichtungen und einigen wenigen privaten Einrichtungen (wie z.B. Vereine, Unternehmen) genutzt werden, nicht jedoch von der breiten Öffentlichkeit. Ein Großteil der Nutzer, insbesondere Antragsteller und Begünstigte, arbeitet nicht täglich und über das ganze Jahr hinweg mit Jems, sondern nur punktuell und anlassbezogen.

Der Betrieb von Jems wird durch die Verwaltungsbehörde aus Mitteln der Technischen Hilfe finanziert, die dem Programm von der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Programme zur Verfügung gestellt und mit nationalen Mitteln kofinanziert wird. Darüber hinaus stehen der Verwaltungsbehörde keine finanziellen Ressourcen zur Verfügung, d.h. das verfügbare Programmbudget muss auskömmlich für die Umsetzung aller anfallenden Aufgaben im Programm eingesetzt werden.

Alternativen zu den Verwaltungsabläufen, die in Jems abgebildet und umgesetzt werden, bestehen nicht.

Wir streben zusammen mit dem Hersteller an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht zu verbessern, sofern die vorhandenen Ressourcen es erlauben.

2.18 Herstellerinformationen

Der Hersteller hat Interreg-Programmen eine englische Vorlage einer Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt.

Hersteller-Vorlage (Stand 07.12.2022: Jems Version 6): https://jems.interact-eu.net/accessibility.html

Die Web-Anwendung entspricht teilweise der Konformitätsstufe AA der Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten WCAG 2.1 bzw. der geltenden europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).

Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde in Form einer Selbsteinschätzung des Herstellers gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, am 31. Mai 2021 durchgeführt und am 30. Mai 2022 überprüft.

Die Vorlage des Herstellers wurde bei der Erstellung der vorliegenden Erklärung der Verwaltungsbehörde zum Jems zugrunde gelegt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Dezember 2022 erstellt.

4. Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webanwendung. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Per E-Mail:

jems.helpdesk@mdfe.brandenburg.de

Per Post:

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Gemeinsames Sekretariat
Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021–2027
Bischofstraße 1 A
15230 Frankfurt (Oder)

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Webseiten und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

Tel.: +49 331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de