Der 6. Call ist eröffnet!
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den 6. Call für Förderanträge innerhalb der
Priorität 3: Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus, für das
Spezifisches Ziel 4.2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
1. Verfügbare Mittel:
5.430.470,48 EUR EFRE
2. Zeitraum der Projektumsetzung:
Die Projekte müssen bis zum 30.06.2029 abgeschlossen sein.
3. Strategische Projekte und programmübergreifende Projekte
Das Programm unterstützt Vorhaben von strategischer Bedeutung, um zentrale Herausforderungen für den Programmraum systematisch zu adressieren und die Sichtbarkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im gesamten DE-PL Grenzgebiet zu erhöhen. Es werden insbesondere programmraumübergreifende Projekte aus regulären Calls unterstützt. Diese können in allen spezifischen Zielen umgesetzt werden.
Vorhaben von strategischer Bedeutung werden unterstützt durch:
- besondere Begleitung potenziell strategischer Vorhaben bei Antragstellung,
- Überprüfung der Anträge auf ihr strategisches Potenzial,
- Sichtbarmachung und Unterstützung bewilligter strategischer Vorhaben durch Kommunikationsmaßnahmen des Programms (z.B. bei der Bewerbung von Fachkonferenzen oder thematischen Workshops),
- Information relevanter Verwaltungsstellen über Vorhaben von strategischer Bedeutung und deren Ergebnisse.
Die drei deutsch-polnische Interreg-Programme streben gemeinsame strategische Projekte an.
4. Zeitraum für die Antragstellung
Die Antragstellung ist in der Zeit vom 01.07.2025 bis 30.10.2025 bis 12 Uhr mittags möglich.
5. Form der Antragstellung
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jemsin den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Zugang zum Jems:https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/
Handreichungen zum Jems befinden sich im Jems-Bereich.
Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de
Hinweis: falls Sie bei der Kontoerstellung keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie in Ihrem Spamordner nach.
Weitere wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Projektpartnern, zum Programmgebiet, zu möglichem Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie im Programmhandbuch sowie im Kooperationsprogramm.
6. Erwarteter Projektauswahltermin
Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 gefasst. Die Sitzung ist für das 1. Quartal 2026 geplant. Dieser Termin kann sich jedoch in Abhängigkeit von der Anzahl eingegangener Anträge und dem damit verbundenen Prüfungsaufwand ändern.
7. Rechtsbehelf
Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Teil 4: Beschwerdeverfahren beschrieben.
8. Anlagen zur Antragstellung
Unter dem Link https://interreg-brandenburg-polska.eu/downloads/unterlagen-zum-4-7call/
stehen alle für die Antragstellung notwendigen Anlagen zum Download bereit.
9. Antragsberatung (Pflichtberatung)
Vor Antragstellung müssen Sie mindestens eine Projektberatung mit dem Gemeinsamen Sekretariat auf Basis eines in Jems ausgefüllten Antragsentwurfs wahrgenommen haben. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Programm-Website.
Darüber hinaus finden Sie auf der Programm-Website Termine für Schulungen zur Antragstellung.
Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren:
Gemeinsames Sekretariat Interreg Brandenburg – Polen
Bischofstr. 1 a
15230 Frankfurt (Oder)