Parner- und Projektberichte

Ab Erhalt des Zuwendungsvertrages müssen Sie über die Fortschritte Ihres Projekts berichten. In der Regel werden Berichte in halbjährlichen Abständen erstattet.
Die Partner erstellen Berichte in ihrer Landessprache und reichen sie bei ihren jeweiligen nationalen Prüfern ein.
Nach der Zertifizierung der Partnerberichte durch die nationalen Prüfer legt der Leadpartner dem Gemeinsamen Sekretariat einen zusammenfassenden Projektbericht vor. Dieser Bericht muss in beiden Sprachen vorliegen. Das Sekretariat prüft diesen und leitet ihn an die Verwaltungsbehörde des Programms weiter, wodurch die Auszahlung der Förderung eingeleitet wird.
Im Kooperationsprogramm Interreg VIA Brandenburg - Polen 2021-2027 erfolgt die gesamte Berichterstattung auf elektronischem Weg über das „Joint Electronic Monitoring System“ (kurz: Jems). 

Detaillierte Leitfäden zur Berichterstattung finden Sie unter dem Link zum System:

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