Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.interreg-brandenburg-polska.eu des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Das Ministerium der Finanzen und für Europa ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
- Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
- Für die Mitarbeitenden wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
Hinweis: Weitere Bemühungen können jederzeit ergänzt oder entsprechend entfernt werden!
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzerinnen und Benutzer einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können.
Bei diesen nicht barrierefreien Inhalten handelt es sich ggf. um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die vom Geltungsbereich der BbgBITV nicht erfasst sind. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir ggf. gern an die betreffenden Anbieter weiter.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Webseite ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
- Mozilla Firefox 104.0.2
- Microsoft Edge 105.0.1343.33
- Opera 90.0.4480.65
- Google Chrome 105.0.5195.102
- Brave Browser 1.43.93
Diese Webseite ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- JAWS Screen Reader
- NVDA
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- WAI_ARIA
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Webseite wurde intern in der Organisation bewertet.
- Externe Prüfung: Landesamt für Soziales und Versorgung | Dezernat 42 | Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Tel.: +49 331 2761-303
Fax: +49 331 27548-4529
Internet: https://www.lasv.brandenburg.de/
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Per E-Mail:
kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu
Per Post:
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Gemeinsames Sekretariat
Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021–2027
Bischofstraße 1 A
15230 Frankfurt (Oder)
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Webseiten und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Tel.: +49 331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Ministerium der Finanzen und für Europa
Referat 53
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Stand: 30.09.2022