Der 3. Call für Projektanträge

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den dritten Call für Förderanträge innerhalb aller Prioritäten (P) und für alle Spezifischen Ziele (SZ) außer für das SZ 6.3 in der P4. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

1. Callbudget

Insgesamt: 19.310.456,25 EUR EFRE

Priorität 1:     Ein innovativer Grenzraum – Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen

Spezifisches Ziel 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien: 1.980.561,00 EFRE

Priorität 2:     Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum – Klimawandel und biologische Vielfalt

Spezifisches Ziel 2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen: 3.300.934,80 EUR EFRE

Spezifisches Ziel 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung: 2.475.700,80 EUR EFRE

Priorität 3:     Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus

Spezifisches Ziel 4.2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung: 2.475.758,75 EUR EFRE

Spezifisches Ziel 4.6: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation spielen: 7.427.033,70 EUR EFRE 

Priorität 4:     Ein dialogorientierter Grenzraum – Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen

Spezifisches Ziel 6.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern: 1.650.467,20 EUR EFRE

2. Strategische Projekte und programmübergreifende Projekte

Das Programm unterstützt Vorhaben von strategischer Bedeutung, um zentrale Herausforderungen für den Programmraum systematisch zu adressieren und die Sichtbarkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im gesamten DE-PL Grenzgebiet zu erhöhen. Es werden insbesondere programmraumübergreifende Projekte aus regulären Calls unterstützt. Diese können in allen spezifischen Zielen (SZ) umgesetzt werden.

Vorhaben von strategischer Bedeutung werden unterstützt durch:

1. besondere Begleitung potenziell strategischer Vorhaben bei Antragstellung

2. Überprüfung der Anträge auf ihr strategisches Potenzial

3. Sichtbarmachung und Unterstützung bewilligter strategischer Vorhaben durch Kommunikationsmaßnahmen des Programms (z.B. bei der Bewerbung von Fachkonferenzen oder thematischen Workshops)

4. Information relevanter Verwaltungsstellen über Vorhaben von strategischer Bedeutung und deren Ergebnisse.

Die drei deutsch-polnische Interreg-Programme streben gemeinsame strategische Projekte in den SZ 2.4, SZ 4.6 und SZ 6.1 an.

3. Zeitraum für die Antragstellung

Die Antragstellung ist in der Zeit vom 24.05.2024 (11:00 Uhr) bis 15.09.2024 (23:59 Uhr) möglich.

4. Form der Antragstellung

Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.

Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.

Zugang zum Jems: https://www.jems.interreg-brandenburg-polska.eu/no-auth/login

Handreichungen zum Jems: https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/

Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de

Hinweis: falls Sie bei der Kontoerstellung keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie in Ihrem Spamordner nach.

Weitere wichtige Informationen zu den antragsberechtigten Projektpartnern, zum Programmgebiet, zu möglichem Inhalt und Umfang von Projekten, zum Fördersatz, zum Verfahren der Projektauswahl usw. finden Sie im Programmhandbuch, im Downloadbereich unter https://interreg-brandenburg-polska.eu/fileadmin/user_upload/06_Downloads/Calls/3.Call/240522_PHB21-27_DE_3Call_FINAL.pdf, sowie im Kooperationsprogramm selbst, im Downloadbereich unter https://interreg-brandenburg-polska.eu/downloads/programm/.

5. Erwarteter Projektauswahltermin

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 gefasst. Die Sitzung ist für den März 2025 geplant. Dieser Termin kann sich jedoch in Abhängigkeit von der Anzahl eingegangener Anträge und dem damit verbundenen Prüfungsaufwand ändern.

6. Rechtsbehelf

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Teil 4: Beschwerdeverfahren beschrieben. 

7. Anlagen zur Antragstellung

Alle für die Antragstellung notwendigen, zum Download bereiten Anlagen finden Sie unter: https://interreg-brandenburg-polska.eu/downloads/unterlagen-zum-3-call/

8. Antragsberatung (Pflichtberatung)

Vor Antragstellung müssen Sie mindestens eine Projektberatung mit dem Gemeinsamen Sekretariat auf Basis eines in Jems ausgefüllten Antragsentwurfs wahrgenommen haben. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Eine Beratungsanfrage können Sie durch Programm-Website senden: https://interreg-brandenburg-polska.eu/beratungsanfrage/

Darüber hinaus finden Sie auf der Programm-Website Termine für Schulungen zur Antragstellung: https://interreg-brandenburg-polska.eu/aktuelles/

Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren:

Gemeinsames Sekretariat Interreg Brandenburg – Polen

Bischofstr. 1 a

15230 Frankfurt (Oder)

kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu