Änderungen im Projekt
Die Projekte sind grundsätzlich nach dem genehmigten Projektantrag und den Vorgaben des Zuwendungsvertrages umzusetzen. Allerdings können bei der Projektdurchführung neue Sachverhalte eintreten, die Anpassungen des Projektes erforderlich machen, um dessen erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Änderungen müssen, je nach deren Art, angezeigt oder beantragt werden.
Die ab 30.04.2025 geltenden Unterlagen
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Das Kapitel mit markierten Änderungen 311 KB | pdf
Die alten, bis zum 29.04.2025 geltenden Unterlagen
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Änderungsantrag - ältere Fassung 83 KB | docx