Änderungen im Projekt
Die Projekte sind grundsätzlich nach dem genehmigten Projektantrag und den Vorgaben des Zuwendungsvertrages umzusetzen. Allerdings können bei der Projektdurchführung neue Sachverhalte eintreten, die Anpassungen des Projektes erforderlich machen, um dessen erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Änderungen müssen, je nach deren Art, angezeigt oder beantragt werden. Das Verfahren ist im Kapitel 2.8 des Programmhandbuchs beschrieben (LINK).