Änderungen im Projekt

Die Projekte sind grundsätzlich nach dem genehmigten Projektantrag und den Vorgaben des Zuwendungsvertrages umzusetzen. Allerdings können bei der Projektdurchführung neue Sachverhalte eintreten, die Anpassungen des Projektes erforderlich machen, um dessen erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Änderungen müssen, je nach deren Art, angezeigt oder beantragt werden.

Die alten, bis zum 29.04.2025 geltenden Unterlagen