Vorschriften zu Information und Publizität
Eine wirksame Kommunikation ist für den Erfolg eines jeden Projekts sehr wichtig. Sie hilft Ihnen, mit dem Projektteam und den Interessenvertretern zu kommunizieren, die Übernahme der Projektergebnisse zu gewährleisten und das Bewusstsein für die Vorteile der EU-Förderung und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schärfen.
Die Projektkommunikation wird als Teil des Projektaktivitätenplans geplant. Ein Projektpartner sollte als Hauptverantwortlicher für die Koordinierung der Kommunikationsarbeit im Projekt benannt werden.
Denken Sie aber daran, dass die Kommunikation eine gemeinsame Aufgabe aller Projektpartner ist, die gemeinsam sicherstellen müssen, dass während des gesamten Projektlebenszyklus aktive Kommunikationsanstrengungen unternommen werden. Es ist auch wichtig, dass Sie bei Ihren Kommunikationsaktivitäten an das ausgewählte Programmziel denken und einen Bezug dazu herstellen. Die Kommunikationsmaßnahmen sollen ein fester Bestandteil von jedem Arbeitspaket sein.
Folgende Grundregeln sind zu beachten:
Webseite & soziale Medien
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EU-Logo mit Finanzierungshinweis auf die Europäische Union
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Beschreibung des Projekts (einschließlich der Ziele und Ergebnisse)
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Hinweise auf die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union
Informationsmaterialien & Give-aways
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Mindestens die Darstellung des EU-Logos
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Falls möglich: Information „Kofinanziert von der Europäischen Union“ und kurze Projektbeschreibung
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A3-Plakat oder elektronische Anzeige als alternative – beide mit Informationen zum Vorhaben und mit dem Hinweis auf die Förderung an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle
Veranstaltungen
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Information der Teilnehmenden, dass Vorhaben aus EU-Mitteln finanziert werden (mindestens Anbringung eines A3-Plakats)
Vorhaben, deren Gesamtkosten 100.000 Euro übersteigen
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Für Sachinvestitionen oder Infrastruktur- bzw. Baumaßnahmen beinhalten, ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, ein langlebiges Tafeln oder Schilder mit dem Emblem der Europäischen Union (entsprechend den Merkmalen gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060), neben dem das Wort „Interreg“ (Logo des Programms) anzubringen
Vorhaben von strategischer Bedeutung und Vorhaben mit Gesamtkosten von über 5 Mio. Euro
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Sind zusätzlich verpflichtet, eine größere öffentlichkeits- und medienwirksame Kommunikationsveranstaltung durchzuführen, bei der die EU-Förderung des Vorhabens im Vordergrund steht (Spatentische, Tage der offenen Tür oder Eröffnungen)
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Hierzu wird die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt und eingeladen
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Über die geplante Kommunikationsmaßnahme muss die zuständige Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden.
Kommt der Begünstigte seinen Verpflichtungen nicht nach und wurden keinerlei Abhilfemaßnahmen getroffen, so kann die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen anwenden und bis zu 2% der Unterstützung aus dem Gesamtbudget des betreffenden Partners streichen.