Das Gemeinsame Sekretariat möchte Sie darüber informieren, dass b-solutions einen neuen Call eröffnet hat. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Die b-solutions 3.0: Initiative zur Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse zur Erleichterung der Zusammenarbeit wird von der Generaldirektion Regional- und Stadtpolitik (GD REGIO) der Europäischen Kommission gefördert und von der Vereinigung europäischer Grenzregionen (AEBR) verwaltet.
Im Einklang mit dem spezifischen Ziel (ISO) 1: Eine bessere Steuerung der Zusammenarbeit zielt „b-solutions“ darauf ab, rechtliche und administrative Hindernisse zu analysieren, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit behindern, und praktische Lösungen zu deren Beseitigung vorzuschlagen.
Wer kann sich bewerben
Die offene Ausschreibung richtet sich an öffentliche Stellen und grenzüberschreitende Strukturen, die an den Grenzen zwischen EU–EU-, EU–EFTA- und EU–IPA-Ländern angesiedelt sind.
Angebotene Unterstützung
Ausgewählte Fälle profitieren von der rechtlichen Beratung durch einen Experten, der über fundierte Kenntnisse im Themenbereich des eingereichten Hindernisses verfügt und mit dem spezifischen grenzbezogenen Kontext vertraut ist. Der Experte führt Interviews durch, analysiert die rechtlichen oder administrativen Hürden und erstellt einen Bericht, in dem die Ergebnisse und mögliche Lösungen zur Beseitigung des Hindernisses dargelegt werden. Der Experte wird direkt von der AGEG unter Vertrag genommen und vergütet.
So bewerben Sie sich
Interessierte Akteure sind eingeladen, das Online-Bewerbungsformular für neue b‑solutions-Fälle auszufüllen. Das Formular ist unkompliziert, basiert auf nur vier Kriterien und kann in jeder EU-Sprache eingereicht werden. Die Bewerbungen werden fortlaufend geprüft. Über diesen Link finden Sie außerdem das Social-Media-Toolkit mit bearbeitbaren Grafiken, und Sie können diese Materialien gerne für Verbreitungszwecke nutzen. Bitte zögern Sie nicht, uns unter b-solutions@aebr.euzu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben.