Projekt beantragen
Haben Sie eine Idee für ein deutsch - polnisches Projekt oder haben Sie einen Partner aus Polen bzw. Deutschland? Wollen Sie ein grenzüberschreitendes Problem gemeinsam lösen, sind Sie bereit zusammen zu lernen oder neue Angebote einzuführen? Vielleicht haben Sie eine gute Idee, was Polen und Deutsche gemeinsam für die Kultur, Natur und das Klima oder für die Integration der Bevölkerung zusammen erwirken können? Sie wissen nicht, wie Sie anfangen sollen? Kein Problem, dafür sind wir da!
Unten präsentieren wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen, um ein deutsch-polnisches Projekt effektiv vorzubereiten, durchzuführen, abzurechnen und zu bewerben.
Bevor Sie zu den einzelnen Schritten runterscrollen, wollen wir Ihnen die Grundregeln präsentieren, die Ihr Projekt in unserem Programm möglich und förderfähig machen:
Die Grundregeln im Überblick
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Am Projekt sind mindestens ein deutscher UND ein polnischer Partner beteiligt. Weitere Partner, auch außerhalb des Fördergebiets, sind zulässig.
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Die Projektpartner benennen einen verantwortlichen Projektsteuerer (Leadpartner).
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Das Projekt ist mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb eines Förderschwerpunkts zugeordnet.
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Das Projekt soll sich dabei in die allgemeine Strategie des Kooperationsprogramms einreihen und muss deutlich zeigen, worin sein Beitrag zur Erreichung des gewählten spezifischen Ziels besteht.
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Mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt – es antwortet auf ein konkretes grenzüberschreitendes Problem, das nur gemeinsam gelöst werden kann, sich direkt auf die Bevölkerung des Grenzraums auswirkt und neue Aktivitäten entwickelt, also nicht lediglich die Maßnahmen der Vorgängerprojekte wiederholt.
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Projektplanung und Projektdurchführung erfolgen gemeinsam durch die Partner. Zusätzlich gibt es eine gemeinsame Projektfinanzierung und/oder gemeinsames Personal.
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Es werden mindestens 20 % der Projektgesamtkosten von den Partnern eigenständig getragen. Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben im Projekt können, nach der Prüfung entsprechender Berichte aller Partner und des Gesamtberichts des Leadpartners, erstattet werden.
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Alle Ausgaben von Projektpartnern müssen zunächst vorfinanziert werden.

Laufende Calls
- 4. Call für Förderanträge innerhalb der Priorität 3 für das Spezifische Ziel 4.6. Verfügbare Mittel: 5.306.194,05 EUR EFRE. Die Antragstellung ist in der Zeit vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 bis 12 Uhr mittags möglich.
- 5. Call für Förderanträge innerhalb der Priorität 1 für das Spezifische Ziel 1.1. Verfügbare Mittel: 2.323.592,81 EUR EFR. Die Antragstellung ist in der Zeit vom 01.07.2025 bis 30.10.2025 bis 12 Uhr mittags möglich.
- 6. Call für Förderanträge innerhalb der Priorität 3 für das Spezifische Ziel 4.2. Verfügbare Mittel: 5.430.470,48 EUR EFRE. Die Antragstellung ist in der Zeit vom 01.07.2025 bis 30.10.2025 bis 12 Uhr mittags möglich.
- 7. Call für Förderanträge innerhalb der Priorität 2 für die Spezifischen Ziele 2.4 und 2.7.
Spezifisches Ziel 2.4: Verfügbare Mittel: 3.368.534,95 EUR EFRE.
Spezifisches Ziel 2.7: Verfügbare Mittel: 3.226.455,05 EUR EFRE.
Die Antragstellung ist in der Zeit vom 01.07.2025 bis 28.11.2025 bis 12 Uhr mittags möglich.
Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
WICHTIG: Die Projektumsetzung muss bis zum 30.06.2029 abgeschlossen sein.
Die Schritte zum Projekt im Detail
Als ersten Schritt brauchen Sie einen Partner von der anderen Seite der Grenze. Kommt der Partner außerhalb des Fördergebiets? Kein Problem, das kommt auch in Frage – die Hauptsache ist, dass Ihre gemeinsamen Aktivitäten Vorteile für das Fördergebiet bringen.
Bei der Suche nach Projektpartnern helfen Ihnen unter anderem Euroregionen Spree-Neiße-Bober und Pro Europa Viadrina oder das Gemeinsame Sekretariat bzw. die Regionale Kontaktstelle des Kooperationsprogramms Interreg VI A Brandenburg – Polen.
Wenn Sie bereits einen Partner gefunden haben, oder seit Jahren haben, müssen Sie nur noch gemeinsam die Projektidee besprechen und entwickeln.
Wichtig: Im Idealfall handelt es sich um Projektpartner auf gleicher Augenhöhe, die ähnliche Ressourcen und finanzielle Kapazitäten haben, komplementäre Kompetenzen in das Projekt einbringen und sich bei der Projektumsetzung gegenseitig ergänzen und dadurch Synergieeffekte erzeugen können.
Die Partner sind da, Sie wissen, was Sie machen wollen und Sie sind sich einig in Bezug auf das Projektziel? Dann ist es jetzt an der Zeit, Aufgaben zu definieren, konkrete Maßnahmen zu planen, virtuelle Mittel zu verteilen sowie ein Projektbudget vorzubereiten.
Anhand dieser Planung wird ein gemeinsamer Projektantrag gestellt.
Beachten Sie, dass Ihr Projekt ein für Projektpartner beiderseits der Grenze relevantes Problem definieren und seine Projektumsetzung zur Lösung dieses Problems beitragen soll.
Alle Unterlagen, die Sie brauchen, finden Sie hier.
Falls Sie Zweifel oder Probleme bei der Vorbereitung der Unterlagen haben, kontaktieren Sie gern das Gemeinsame Sekretariat oder die Regionale Kontaktstelle.
Die Partner sind da, die Ziele wurden definiert, die Aufgaben verteilt und das Budget geplant – jetzt ist an der Zeit, sich die Förderkriterien genauer anzuschauen.
Der Erfolg Ihres Antrags hängt im Wesentlichen von den fachlichen (ggf. auch wissenschaftlichen) und administrativen Kompetenzen der potenziellen Partner ab, die die Durchführung des Vorhabens sicherstellen.
Die Projektbewertungskriterien sind im Programmhandbuch in Kapitel 2.2 zu finden.
Sie sind verpflichtet vor der Einreichung eines Projektantrags an einer finalen Pflichtberatung teilzunehmen. Daher bitten wir diejenigen von Ihnen, die einen Projektantrag im Rahmen des aktuellen Calls einreichen möchten, ein Konto im Jems-System möglichst schnell einzurichten und einen Antrag (in Bearbeitung) zu erstellen. Insbesondere bitten wir Sie, die Abschnitte des Antrags, die sich auf das Budget und den Arbeitsplan Ihres Projekts beziehen, auszufüllen und uns vor einer Pflichtberatung zuzusenden. So werden wir in der Lage sein, gemeinsam mit der ILB eine Aussage zum Budget zu treffen und Ihnen bei Fragen zum Antrag zu helfen.
Sie haben schon alles geplant, alle Unterlagen vorbereitet, sich die Auswahlkriterien angeschaut und all Ihre Zweifel mit dem Gemeinsamen Sekretariat im Rahmen einer finalen Pflichtberatung geklärt? Dann sind Sie bereit, Ihren Antrag zu stellen! Sie fragen sich bestimmt, wie das eigentlich funktioniert.
Das Programm verwendet ein elektronisches Antrags- und Berichtssystem, kurz Jems genannt. Dieses wird für die gesamte offizielle Kommunikation und für alle nachfolgenden Schritte der Beantragung und Durchführung eines Projekts verwendet. Alle Antragsunterlagen werden über das System eingereicht. Alle benötigten Formulare und Hinweise finden Sie unter DOWNLOADS.
Wenn im Rahmen des Projektes Investitionen in Infrastruktur nötig sind, prüfen Sie die damit verbundenen spezifischen Anforderungen im Förderhandbuch.
Dieser Schritt wird überwiegend durch das Gemeinsame Sekretariat (GS) durchgeführt. Ihre Unterlagen werden heruntergeladen und von unseren Mitarbeitenden geprüft – sowohl formal als auch fachlich-inhaltlich. Dabei ist es möglich, dass wir Sie kontaktieren werden, damit Sie uns Einiges erläutern oder präzisieren.
Wenn bestimmte Unterlagen den formellen Anforderungen nicht genügen, wird der Leadpartner darüber informiert und um entsprechende Korrekturen bzw. Ergänzungen gebeten. Die nachgebesserten Unterlagen reichen Sie dann erneut in der angezeigten Frist ein.
Falls in der Phase der sachlich-inhaltlichen Prüfung des Antrags weitere Erläuterungen nötig sind, wendet sich das GS mit der Bitte an Sie, diese zu erteilen.
Aufgrund der eingereichten Antragsunterlagen, Ihrer Erläuterungen und Stellungnahmen der Expertinnen und Experten erarbeitet das GS eine Entscheidungsvorlage für den Begleitausschuss (BA), also einen Vorschlag für die Befürwortung Ihres Projekts.
In dieser Phase werden Sie Geduld aufbringen müssen – die gesamte Prüfung dauert ca. 4-5 Monate und BA-Sitzungen werden zu bestimmten Terminen organisiert.
Über die Wahl des Projekts entscheidet der Begleitausschuss, dessen Mitglieder Einsicht in die Antragsunterlagen haben. Diese sind bei der Abstimmung nicht an die Entscheidungsvorlage des GS gebunden.
Ihr Projekt wurde vom Begleitausschuss zur Förderung ausgewählt: Herzlichen Glückwunsch! Es kann vorkommen, dass zusätzliche Auflagen für Ihr Projekt festgelegt werden. Was bedeutet dies?
In diesem Fall werden Sie aufgefordert, Unterlagen zu berichtigen oder zu ergänzen, Erklärungen und/oder Bestätigungen abzugeben. Es kann auch vorkommen, dass einige Maßnahmen gelöscht oder hinzugefügt werden müssen. Wir werden Sie schriftlich über die Auflagen des Begleitausschusses / der Experten / des Gemeinsamen Sekretariats informieren und Ihnen eine Frist für die Erfüllung setzen.
Nach der Befürwortung des Projekts durch den Begleitausschuss – und ggf. nach der Erfüllung der vom BA formulierten Auflagen – kommt endlich die Zeit, den Vertrag abzuschließen!
Nach dem positiven Abschluss der Prüfung schließt die ILB mit dem Leadpartner des Projekts einen Zuwendungsvertrag ab, der die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Projekts bildet. Der Projektantrag und das darin enthaltene Projektbudget gelten als Teil des Zuwendungsvertrags und bilden die Referenz für die späteren Prüfungen und Kontrollen im Rahmen der Projektdurchführung.
Der Zuwendungsvertrag regelt im Detail die besonderen Verpflichtungen der Projektpartner, die sich aus den Eigentümlichkeiten des Projekts ergeben. Er legt den finanziellen Rahmen, den Durchführungszeitraum, die durchzuführenden Maßnahmen sowie die zu erreichenden Indikatoren fest.
Lassen Sie sich beraten!
Im Rahmen der Projektvorbereitung ist es ratsam, dem Gemeinsamen Sekretariat eine erste Skizze der Projektidee vorzulegen, damit wir Ihnen bei der Zuordnung Ihres Vorhabens zum richtigen Förderschwerpunkt helfen sowie die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen überprüfen können. Diese Erstberatung kann Zweifel ausräumen und zu einem erfolgreichen Antrag verhelfen!